Schön, dass ihr euch auf unserem ZINTEMAAT in Meckenheim
für einen Stand bewerben möchtet!
Hier findet ihr alle Informationen und das Bewerbungsformular.

Rheinisch, regional und märchenhaft romantisch
Der Zintemaat
Der Zintemaat ist ein kleiner, regionaler Weihnachtsmarkt der jedes Jahr am 2. Adventswochenende auf dem Meckenheimer Kirchplatz veranstaltet wird.
Dort trifft man sich – insbesondere an den Abenden, wenn der Markt und die Kirche stimmungsvoll beleuchtet sind – auf einen Punsch oder Glühwein, zu Bratwurst oder Apfelpfannkuchen und zu einem netten Plausch mit lieben Menschen.
Der Markt wird gelobt für das Angebot an kleinen Geschenken und Mitbringseln, denn hier gibt es noch die handgearbeiteten Waren aus dem Bereich Handwerk und Kunsthandwerk.
Kleine handgearbeitete Geschenke? Waffeln? Glühwein oder Bratwurst?
Bereichert
unser Sortiment!


Das Zintemaat-Team stellt jedes Jahr aus allen Bewerbungen ein zum Markt passendes und abgestimmtes Sortiment zusammen. Hierfür ist eine Bewerbung erforderlich.
Bewerbungsschluss ist der 15.10.2026
Wichtige
Informationen vorweg ...
Marktordnung, Gebührenordnung und andere Infos
Damit der Zintemaat zu einem Erfolg für Aussteller*innen und Besucher*innen wird, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Das Zintemaat-Team behält sich vor, bei massiver Nicht-Einhaltung dieser Regeln einen Anbieter/eine Anbieterin vom aktuellen oder von zukünftigen Märkten auszuschließen.
Hier die wichtigsten Punkte der Marktordnung in Kürze:
- Die Mietvereinbarung für den Stand bezieht sich auf den reinen Stand/die leere Hütte. Sämtliches Equipment muss vom Aussteller*in mitgebracht werden. Eine Ausnahme gilt nur für die Pop-Up-Stände. Hier gilt die individuelle Vereinbarung.
- Die Gebühren für den Stand (Pop-Up Stand: Freitag 50,00 Euro, Samstag und Sonntag je 100,00 Euro) sind nach Rechnungserhalt innerhalb von einer Woche zu bezahlen.
- Der Stand muss zu Marktbeginn fertig aufgebaut, eingeräumt und dekoriert sein..
- Im Zelt keine Bohrungen, Schrauben Nägel in die Holzverschalung oder den Boden.
- Reißzwecken sind beim Abbau zu entfernen.
- Der Stand muss weihnachtlich/festlich dekoriert werden.
- Um das Angebot vielfältig zu gestalten und die Konkurrenz unter den Ausstellern möglichst klein zu halten, dürfen ausschließlich solche Waren verkauft werden, die auf der Anmeldung beschrieben wurden.
- Stände sind zu den Öffnungszeiten des Marktes zu jeder Zeit zu besetzen.
- Kein Abbau des Standes vor dem offiziellen Marktende.
- Den Anweisungen der Marktleitung ist Folge zu leisten.
Ihr habt noch Fragen? Dann kontaktiert uns!
Hier findet ihr alle wichtigen Unterlagen!
In der Marktordnung (01) und der Gebührenordnung (02) finden sich alle Informationen und Gebühren, die den Markt betreffen. Solltet ihr dennoch Fragen haben, kontaktiert uns gerne!
Für den Getränkeverkauf (z.B. Glühwein) benötigt ihr eine Schankerlaubnis (03) der Stadt Meckenheim. Das Formular findet ihr zum Download unter 03.
Für Lebensmittel und Getränke gelten bestimmte Kennzeichnungs- (04) und Hygieneregeln (05). Die Merkblätter sind unter 04 und 05 hinterlegt.
Das Gesetz zum Schutz der Jugend (06) ist zum Download und ausdrucken hinterlegt, und muss gut sichtbar im Stand ausgehängt werden.
01
Marktordnung
Hier findet ihr die vollständige Marktordnung - auch zum Download.
02
Gebührenordnung
Hier findet ihr die Gebührenordnung des Zintemaat - auch zum Download.
03
Schankerlaubnis
Ihr wollt auf dem Zintemaat Getränke verkaufen und benötigt eine Schankerlaubnis?
04
Zusatzstoffe und
Allergene
Bitte beachten: Nicht vorverpackte Lebensmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht oder abgegeben werden, wenn Allergene und Zusatzstoffe gekennzeichnet sind.
05
Hygienevorschriften
Wenn ihr Lebensmittel verkaufen wollt, informiert euch bitte vorab über die geltenden Hygienevorschriften.
06
Gesetz zum Schutz der Jugend
Formblatt zum Download und Ausdrucken: Hier
